Meldepflicht bei Zu- und Wegzug

Bei Mieter- und Eigentümerwechsel melden Sie Ihre Änderungen bitte schriftlich mindestens 10 Arbeitstage im Voraus per E-Mail an kundenberatung_at_ibbrugg.ch oder per Brief an Elektrizitätsversorgung Villigen, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg. Ihre Fragen zur Rechnung können Sie an debitoren.villigen_at_ibbrugg.ch richten.

Geht keine Meldung ein oder erfolgt sie verspätet, so haftet der bisherige Abonnent dem Werk gegenüber für den Stromverbrauch bis zum bekannt werden seines Wegzuges. Für Energiebezüge und allfällige Gebühren in leerstehenden Mieträumen und Anlagen ist der Liegenschaftsbesitzer dem Werk gegenüber haftbar.