Umgestaltung Gemeindeverwaltung 

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Gemeindeverwaltung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprogramm erarbeitet. Die Arbeiten beginnen nach den Herbstferien, d. h. ab Montag, 13. Oktober 2025 und dauern bis am Freitag, 14. November 2025.

Während den Bauarbeiten steht der Schalter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste nicht zur Verfügung. Alle Kunden werden deshalb beim Schalter der Abteilung Finanzen und Steuern bedient. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung hoffen auf das Verständnis der Kunden und freuen sich auf die optimierten Arbeitsplatzbedingungen nach der Umbauphase

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Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz)

Wochenaufenthalter haben ihren Lebensmittelpunkt grundsätzlich am Hauptwohnsitz. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind sie aber gezwungen, einen zweiten Aufenthaltsort (Nebenwohnsitz) zu wählen. Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen am Nebenwohnsitz. An arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Personen, die während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs in unserer Gemeinde anwesend sind, müssen diesen Sachverhalt innert 14 Tagen melden.

Benötigte Unterlagen:


Einwohnerdienste prüfen die Wohn- und Arbeitssituation bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Bundesgerichtspraxis. Die Gründe für den Wochenaufenthalt müssen auch für Dritte erkennbar sein. Rein persönliche Motive oder Wünsche sind nicht ausschlaggebend. Bei positivem Entscheid erhalten Sie eine befristete Meldebestätigung. Es ist ein Heimatausweis einzureichen, welcher bei der Hauptwohnsitzgemeinde bestellt werden kann.

 

Weitere Informationen
Merkblatt Wochenaufenthalt (Nebenwohnsitz) 

Gebühren:
Das Errichten eines Wochenaufenthaltes ist kostenlos.