Wer eine Wohnung oder ein Zimmer vermietet oder meldepflichtige Personen bei sich oder in einem Gemeinschaftshaushalt aufnimmt, muss dies der Gemeinde melden. Die Meldung muss innert 14 Tagen seit dem Mietantritt beziehungsweise seit der Aufnahme an die Gemeindeverwaltung erfolgen.