Das Leumundszeugnis bescheinigt, welchen Leumund eine Person besitzt. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen nachkommt.
Der strafrechtliche und betreibungsrechtliche Leumund ist durch die entsprechenden Registerauszüge zu belegen.
Das Leumundszeugnis kann entweder über das Smart Service Portal, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schriflich oder per E-Mail bestellt werden.
Gebühren:
Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Person zzgl. allfälliger Versandkosten.
Die Gebühr von CHF 20.00 ist gestützt auf §23 der Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (RMV).