Umgestaltung Gemeindeverwaltung 

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Gemeindeverwaltung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprogramm erarbeitet. Die Arbeiten beginnen nach den Herbstferien, d. h. ab Montag, 13. Oktober 2025 und dauern bis am Freitag, 14. November 2025.

Während den Bauarbeiten steht der Schalter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste nicht zur Verfügung. Alle Kunden werden deshalb beim Schalter der Abteilung Finanzen und Steuern bedient. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung hoffen auf das Verständnis der Kunden und freuen sich auf die optimierten Arbeitsplatzbedingungen nach der Umbauphase

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Lernfahrgesuch

Möchten Sie die Auto- oder die Motorradprüfung ablegen?

Der Gesuchsteller muss bei erstmaliger Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises bei den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Pass) vorlegen. Die Einwohnerdienste prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers und leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter. 


Das Formular kann hier heruntergeladen werden. 

Voraussetzungen
Ist der Gesuchssteller noch nicht im Besitz der Basis-Theorieprüfung (Kat. B, A oder A1) kann das Lernfahrgesuch frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

 

ABLAUF

Nothelferkurs (Gültigkeit 6 Jahre)
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Sind Sie bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 muss dem Gesuchsformular Lernfahrausweis kein Nothelferausweis mehr beigelegt werden.


Gesuchsformular Lernfahrausweis
Für die Erteilung eines Lernfahrausweises ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.

 

Sehtest (Gültigkeit 24 Monate)
Der Sehtest ist bei einem diplomierten Augenoptiker, Optometristen BScn oder bei einem in der Schweiz tätigen Arzt durchführen zu lassen. Nur notwendig, wenn Sie noch nicht im Besitz eines gültigen Schweizer Lernfahr- oder Führerausweises sind.


Bestätigung der Identifikation
Wird zum ersten Mal ein Lernfahrgesuch eingereicht, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei der Gemeindeverwaltung / Einwohnerdienste die Identifikation bzw. die Personalien bestätigen lassen. Dazu ist ein Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis mitzunehmen.

Bei der Einreichung jedes weiteren Gesuches ist dies nicht mehr erforderlich.


Theorieprüfung (Gültigkeit 2 Jahre); Theorieprüfungsdatum ab 1.1.2021 (unbeschränkte Gültigkeit)
Nach Erhalt des Anmeldeformulars zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen.


Lernfahrausweis 
Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.


Verkehrskunde (Gültigkeit 2 Jahre); absolvierte Verkehrskunde ab 1.1.2021 (unbeschränkte Gültigkeit)
Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer den Verkehrskundeunterricht.


Praktische Führerprüfung 
Sie melden sich zur Führerprüfung an.


Führerausweis
Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie den Führerausweis per Post. Bitte beachten Sie die Infos unter Führerausweis auf Probe!


Fristen und Termine 
Die Bearbeitung eines Gesuches dauert im Nomralfall 3 bis 4 Wochen.


Weitere Informationen
Merkblatt Lernfahrausweis beantragen

 

Gebühren:
Die Kosten betragen CHF 20.00 für die Bestätigung der Personalien. 
Die Gebühr von CHF 20.00 ist gestützt auf §23 der Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (RMV)