Sommeröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Villigen 

Während den Sommerschulferien, d. h. vom Samstag, 4. Juli bis Sonntag, 9. August 2026, sind die Schalter der Gemeindeverwaltung jeweils montags bis donnerstags von 08.00 bis 11.30 Uhr geöffnet. Termine ausserhalb der Sommeröffnungszeiten sind in Absprache mit den Abteilungen möglich. Ab Montag, 10. August 2026 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Wir wünschen eine schöne Sommerzeit.
Gemeindeverwaltung Villigen 

 

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Heimatausweise für Wochenaufenthalter

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis kann entweder über das Smart Service Portal, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schriflich oder per E-Mail bestellt werden. 

Zur Ausstellung eines Heimatausweises wird folgendes benötigt: 

Fristen und Termine:
Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts bzw. bis maximal fünf Jahre ausgestellt. Falls es sich um einen Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Pflegeinstitution handelt, bitten wir Sie die Einwohnerdienste direkt zu kontaktieren.

Für ausländische Staatsangehörige kann der Heimatausweis maximal bis zum Ablauf der Bewilligung (Ausländerausweis) ausgestellt werden.

 

Gebühren:
Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Person zzgl. allfälliger Versandkosten. 
Die Gebühr von CHF 20.00 ist gestützt auf §23 der Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (RMV)