Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.
Der Heimatausweis kann entweder über das Smart Service Portal, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schriflich oder per E-Mail bestellt werden.
Zur Ausstellung eines Heimatausweises wird folgendes benötigt:
Fristen und Termine:
Der Heimatausweis wird auf die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts bzw. bis maximal fünf Jahre ausgestellt. Falls es sich um einen Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Pflegeinstitution handelt, bitten wir Sie die Einwohnerdienste direkt zu kontaktieren.
Für ausländische Staatsangehörige kann der Heimatausweis maximal bis zum Ablauf der Bewilligung (Ausländerausweis) ausgestellt werden.
Gebühren:
Die Kosten betragen CHF 20.00 pro Person zzgl. allfälliger Versandkosten.
Die Gebühr von CHF 20.00 ist gestützt auf §23 der Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (RMV).