Umgestaltung Gemeindeverwaltung 

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Gemeindeverwaltung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprogramm erarbeitet. Die Arbeiten beginnen nach den Herbstferien, d. h. ab Montag, 13. Oktober 2025 und dauern bis am Freitag, 14. November 2025.

Während den Bauarbeiten steht der Schalter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste nicht zur Verfügung. Alle Kunden werden deshalb beim Schalter der Abteilung Finanzen und Steuern bedient. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung hoffen auf das Verständnis der Kunden und freuen sich auf die optimierten Arbeitsplatzbedingungen nach der Umbauphase

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Datensperre

Eine Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Die Adress- und Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt. Wenn eine Adress- und Datensperre besteht, werden auch dann keine Auskünfte erteilt, wenn die Herausgabe im Sinne der nachgefragten Person sein könnte (z.B. bei Anfragen für die Organisation von Klassenzusammenkünften oder zur Kontaktaufnahme früherer Bekannten).

Anderen Amtsstellen werden trotz der Adress- und Datensperre Auskünfte erteilt, sofern sie einen Rechtsanspruch darauf haben.

Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, z.B. bewilligte Auflistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien. Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen. Will man mit einer Datensperre erreichen, dass die Adresse für bewilligte Adressabgaben wie zum Beispiel an Vereine für ideelle Zwecke, politische Parteien zur Förderung des politischen Interesses oder gemeinnützige Organisationen gesperrt wird, genügt eine einfache Adresssperre.

Die Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftgabe oder Auflistungen über die Personendaten inkl. Adresse. Die Auskunftssperre wird insbesondere errichtet bei Bedrohung einer Person.

Eine Person kann sich mit einer Datensperre (Auskunftssperre) nicht ihren rechtlichen (finanziellen) Verpflichtungen entziehen.

Eine Datensperre kann über das Smart Service Portal bestellt werden. 

 

Weitere Informationen:
Merkblatt Datensperre

 

Gebühren:
Das Errichten einer Datensperre ist kostenlos.