Verlängerung des Ausländerausweises
Die ausländische Person meldet sich nach Erhalt der Verfallsanzeige oder nach erfolgter Einreise in die Schweiz bei ihrer Wohngemeinde. Die Wohngemeinde sendet die Verfallsanzeige, sowie weitere nötige Unterlagen an das Amt für Migration und Integration. Dieses prüft, ob eine Bewilligung erteilt werden kann. Die ausländische Person erhält eine Termineinladung für die biometrische Datenerfassung beim Ausweiszentrum Aargau. Terminverschiebungen können direkt mit dem erhaltenen Zugangscode unter www.ag.ch/naa vorgenommen werden.
Ohne Erfassung der biometrischen Daten kann kein Ausweis erstellt werden.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:
Auf der Verfallsanzeige Ausweis B für Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige hat der Arbeitgeber entsprechende Angaben über die Entlöhnung vorzunehmen und seine Unterschrift zu leisten.
Verlängerungen L Kurzaufenthaltsbewilligungen
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen:
Die Einwohnerdienste prüfen die Unterlagen und leiten diese zur Verlängerung an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau weiter.
Nicht-EG/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen eine Vorladung vom Amt für Migration und Integration zur Erfassung der Daten (alle 5 Jahre) in Aarau für den neuen biometrischen Ausländerausweis.
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief von uns erhalten. Die Verlängerungskosten sind bei den Einwohnerdiensten beim Abholen des Ausweises zu begleichen.
Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen finden Sie auf der Webseite vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau.
Verlust des Ausländerausweises
Der Verlust des Ausländerausweises muss unverzüglich einer Polizeistelle in der Schweiz gemeldet werden, damit eine Verlustanzeige ausgestellt werden kann. Für die Bestellung eines neuen Ausländerausweises kommen Sie bitte persönlich zum Schalter der Einwohnerdienste.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Ausweise und Bewilligungsarten:
Ausweise und Bewilligungsarten
Gebühren:
Die Gebühr der Ausweise varriert je nach Situation und wird durch das Migrationsamt festgelegt.
Die Abteilung Einwohnerdienste hat keine Einsicht in den Bearbeitungsprozess der Ausländerausweise beim Migrationsamt.