Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wegzug in eine andere Gemeinde:
Die Abmeldung muss entweder via eUmzugCH, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schrifltich oder per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Zur Abmeldung wird folgendes benötigt:
Wegzug ins Ausland:
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tag des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. drei Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug oder E-Mail ist nicht möglich.
Zur Abmeldung wird folgendes benötigt:
Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.
Weitere Informationen
eUmzugCH
Gebühren:
Die Abmeldung ist kostenlos.