Umgestaltung Gemeindeverwaltung 

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Gemeindeverwaltung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprogramm erarbeitet. Die Arbeiten beginnen nach den Herbstferien, d. h. ab Montag, 13. Oktober 2025 und dauern bis am Freitag, 14. November 2025.

Während den Bauarbeiten steht der Schalter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste nicht zur Verfügung. Alle Kunden werden deshalb beim Schalter der Abteilung Finanzen und Steuern bedient. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung hoffen auf das Verständnis der Kunden und freuen sich auf die optimierten Arbeitsplatzbedingungen nach der Umbauphase

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Abmeldung

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Wegzug in eine andere Gemeinde:
Die Abmeldung muss entweder via eUmzugCH, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, schrifltich oder per E-Mail erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Zur Abmeldung wird folgendes benötigt: 

 

Wegzug ins Ausland: 
Eine Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Tag des Wegzuges zu erfolgen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Abmeldung frühzeitig (max. drei Monate zum Voraus) zu melden. Eine Abmeldung ins Ausland via eUmzug oder E-Mail ist nicht möglich. 

Zur Abmeldung wird folgendes benötigt: 

 

Informationen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer:
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer müssen Sie sich bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz immatrikulieren. Das Schweizer Konsulat hat die gleiche Funktion wie die Gemeindeverwaltung in der Schweiz. Auf der EDA-Seite finden Sie die Schweizer Vertretung, die Ihrem Wohnsitz am nächsten liegt.

 

Weitere Informationen
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Gebühren:
Die Abmeldung ist kostenlos.