Schalter der Gemeindeverwaltung Villigen 

Aufgrund Sachbeschädigungen und Drohungen durch einen Kunden sehen wir uns gezwungen, die Türen aus Sicherheitsgründen geschlossen zu halten. Wir sind jedoch weiterhin während den Öffnungszeiten für Sie da.

 

Wenn Sie vor der Eingangstür stehen, bitten wir Sie, unsere Hauptnummer zu wählen ✆ 056 297 89 89 oder an der linken Seite der Tür beim Büro der Leitung Finanzen zu klopfen. Wir werden dann die Tür für Sie öffnen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Villigen 

 

Kontakte

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen

Für Gespräche ausserhalb dieser Zeiten steht die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind telefonisch (056 297 89 89) zu vereinbaren.

Abteilungen

Onlineschalter

Hier geht es zum Onlineschalter und Downloadbereich

Wohin man sich wendet

Beglaubigungen

Eine Unterschrift kann beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorgelegt werden. Kopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind die Gemeindeschreiberin oder die Stellvertreterin.

Kosten
Unterschriftsbeglaubigungen           CHF 20.00
Beglaubigung von Dokumenten       CHF 10.00, für jede weitere Seite CHF 2.00

Betreibungsregisterauszug

Kann beim Betreibungsamt unter Tel. 056 441 68 68 angefordert werden.

 

Meldung Mieterwechsel

Vermieter, Beherberger und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern resp. Logisnehmern innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten, einwohnerdienste_at_villigen.ch, zu melden.

Todesfall

Bei einem Todesfall ist die Gemeindekanzlei am nächsten Werktag unter Tel. 056 297 89 89 zu informieren. Ausserhalb der Bürozeiten unter 079 732 19 33 oder 076 702 80 98.

Fundbüro

Die Gemeinde bietet den einheitlichen Fundservice www.fundservice-schweiz.ch an. Fundsachen können noch immer bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Der einheitliche Fundservice strebt die Schaffung einer einzigen Anlaufstelle bzw. Datenbank für Personen, welche einen Gegenstand suchen, an. Der gefundene Gegenstand wird von der Gemeindekanzlei auf der zentralen Datenbank registriert und aufbewahrt. Personen, welche einen Gegenstand verloren haben, können jederzeit nach ihrem Gegenstand über www.fundservice-schweiz.ch suchen. Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei gerne Auskunft.