Umgestaltung Gemeindeverwaltung 

An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit für die Umgestaltung der Gemeindeverwaltung zugestimmt. In der Zwischenzeit wurde das Bauprogramm erarbeitet. Die Arbeiten beginnen nach den Herbstferien, d. h. ab Montag, 13. Oktober 2025 und dauern bis am Freitag, 14. November 2025.

Während den Bauarbeiten steht der Schalter der Gemeindekanzlei und der Einwohnerdienste nicht zur Verfügung. Alle Kunden werden deshalb beim Schalter der Abteilung Finanzen und Steuern bedient. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Der Gemeinderat und das Team der Gemeindeverwaltung hoffen auf das Verständnis der Kunden und freuen sich auf die optimierten Arbeitsplatzbedingungen nach der Umbauphase

Meldepflicht bei Zu- und Wegzug

Bei Mieter- und Eigentümerwechsel melden Sie Ihre Änderungen bitte schriftlich mindestens 10 Arbeitstage im Voraus per E-Mail an kundenberatung_at_ibbrugg.ch, per Telefon unter der Nummer 056 460 28 00 oder per Brief an Elektrizitätsversorgung Villigen, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg. Ihre Fragen zur Rechnung können Sie an debitoren.villigen_at_ibbrugg.ch richten.

Geht keine Meldung ein oder erfolgt sie verspätet, so haftet der bisherige Abonnent dem Werk gegenüber für den Stromverbrauch bis zum bekannt werden seines Wegzuges. Für Energiebezüge und allfällige Gebühren in leerstehenden Mieträumen und Anlagen ist der Liegenschaftsbesitzer dem Werk gegenüber haftbar.