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Allgemeines Feuerverbot im Villiger Wald

Mit Allgemeinverfügung vom 15. September 2026 hat der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr von der Stufe 4 auf die Stufe 3 reduziert, da die Niederschläge zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt haben.

Seit dem 15. September 2026 hat es in Villigen nicht mehr geregnet. Auch in den nächsten 10 Tagen ist im Moment kein Regen in Sicht. Aufgrund der örtlich anhaltenden Trockenheit und dem nach wie vor sehr trockenen Waldboden hat der Gemeinderat in Absprache mit dem Gemeindeförster entschieden, für das Waldgebiet Villigen mit sofortiger Wirkung ein absolutes Feuerverbot gestützt auf § 13b Abs. 2 Brandschutzgesetz zu erlassen. Das Verbot umfasst insbesondere:

  • das Entfachen von Feuer auf dem ganzen Villiger Waldgebiet und im Abstand von 50 m zum Waldrand.
  • den Betrieb von Kohlegrills im Waldgebiet;
  • das Wegwerfen von Streichhölzern und Rauchwaren im Freien.

Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Beschluss wird gestützt auf das überwiegende öffentliche Interesse am Schutz vor Bränden und zur Abwehr einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit die aufschiebende Wirkung entzogen (§ 46 VRPG). Dieser Beschluss ist daher sofort vollstreckbar. Die Bevölkerung von Villigen wird gebeten, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Bränden zu leisten.

Dieser Beschluss trat am 28. September 2026 in Kraft.