Kontakte
Hier können Sie eine E-Mail an die gewünschte Stelle senden oder uns via Kontaktformular eine Mitteilung zukommen lassen. Sie finden hier Informationen, wohin Sie sich bei Geburten, Todesfällen, Um- / Wegzug oder für eine Trauung wenden können. Falls Sie einen Pass oder eine ID benötigen, klicken Sie hier.
Natürlich freuen wir uns auch über Ihren persönlichen Besuch! Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei:
Schalterstunden: |
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Montag bis Freitag |
08.30 - 11.30 und 14.00 - 16.00 |
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Dienstag |
08.30 - 11.30 und 14.00 - 18.00 |
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Für Gespräche ausserhalb dieser Zeiten steht die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. Sprechstunden mit dem Gemeindeammann sind telefonisch (056 297 89 89) zu vereinbaren. |
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Wohin man sich wendet
Identitätskarte, Reisepass 2003, Biometrischer Pass 2006
Die Einwohnerkontrolle erteilt Ihnen gerne weiter Auskünfte.
Geburt
Jede Geburt muss innerhalb von drei Tagen dem Zivilstandsbeamten des Geburtsortes angezeigt werden. Zur Anzeige sind verpflichtet: In erster Linie der Vater und zwar mündlich in eigener Person oder durch eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person; sodann der Reihe nach die Hebamme, der bei der Niederkunft zugezogene Arzt, jede andere dabei gewesene Person und schliesslich die Mutter, sobald sie es zu tun vermag. Ist die Geburt in einem Geburtshaus oder einem Spital erfolgt, so hat die Anzeige durch die Anstaltsleitung zu geschehen.
Das Verzeichnis über die in der Schweiz gebräuchlichen Vornamen kann beim Zivilstandsamt zur Einsichtnahme bezogen werden. Vornamen dürfen nach erfolgter Eintragung im Geburtsregister nicht mehr geändert werden.
Todesfall
Umgehende Mitteilung an das Bestattungsamt 056 297 89 89. Ausserhalb der Bürozeiten an den Gemeindeschreiber
Markus Vogt 056 284 11 27.
Zu- / Umzug
Schweizer, die in eine Gemeinde zuziehen oder in ihr umziehen, haben sich innert 8 Tagen auf der Einwohnerkontrolle zu melden.
Ausländer, die zur Wohnsitznahme oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingereist sind, haben die Anmeldung innert 14 Tagen, auf jeden Fall jedoch vor Antritt einer Stelle vorzunehmen.
Einzugs- / Auszugsanzeige
Gastgeber, Beherberger, Logisgeber und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Zu- oder Wegzug von Mietern, Logisnehmern und Arbeitnehmern innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Wegzug
Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle. Für Schweizer unter Vorweisung des Niederlassungsausweises.
Wehrpflichtige melden sich zusätzlich beim Sektionschef ab, Zivilschutzpflichtige bei der Zivilschutzstelle.
Ausländer haben bei der Abmeldung den Ausländerausweis vorzuweisen.
Vorbereitung der Trauung
Zuständig für die Durchführung des Vorbereitungsverfahrens ist das Zivilstandsamt des schweizerischen Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams. Für die Gemeinde Villigen ist das Regionale Zivilstandsamt Brugg zuständig.
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