Biometrischer Ausweis «Pass 10» / Identitätskarte
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein Merkblatt zum neuen Pass 10 / Identitätskarte und dem provisorischen Pass:
Merkblatt Pass 10 / Identitätskarte
Weitere Informationen:

Fotomustertafel
In diesem Link befinden sich die aktuellen
Fotovorschriften für die Beantragung von
Ausweispapieren (PDF-Datei).
Machen Sie sich bereits zu Hause Gedanken über:
- Welchen Heimatort möchten Sie im Ausweis?
Falls Sie mehrere Heimatorte besitzen, müssen Sie sich für einen entscheiden. In den neuen Ausweisen erscheint nur noch ein Heimatort.
- Ihre Körpergrösse?
Wir benötigen bei allen Antragstellern ab dem 14. Altersjahr ihre Körpergrösse in cm. Auf den Eintrag der Augen- oder Haarfarben wird verzichtet.
- Möchten Sie den alten (annullierten) Ausweis behalten?
Wenn Sie einen neuen Ausweis beantragen, wird der alte Ausweis am Schalter eingezogen und sofort annulliert. Falls erwünscht, wird er Ihnen ausgehändigt. Damit können Sie jedoch nicht mehr reisen oder sich identifizieren. Falls Sie noch gültige Visa besitzen sollten, werden wir auf Wunsch auf die Lochung der entsprechenden Seiten verzichten.
Folgende Unterlagen sind unbedingt mitzunehmen:
- alter Reisepass/alte Identitätskarte (wird bei Beantragung eingezogen und annulliert)
- bei Verlust des Reisepasses/der Identitätskarte die Verlustanzeige der Schweizer Polizei
- Passfoto (siehe Fotomustertafel)
- Reisepässe beider Elternteile wenn ein neuer Pass für ein Kind beantragt wird
- allfällige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (siehe "Zustimmung der gesetzlichen Vertretung")
- Bargeld für die Ausweisgebühren
Weiter Informationen finden Sie auch auf der Website www.schweizerpass.ch . Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Einwohnerkontrolle Villigen (Tel. 056 297 89 89).
