Wahlen
Gesamterneuerungswahl der Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2010/2013
Wahltermin:
- Sonntag, 27. September 2009
- Sonntag, 29. November 2009 (2. Wahlgang)
Anmeldeverfahren
- Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates, Wahl des Gemeindeammanns sowie des Vizeammanns
- Wahl von 3 Mitgliedern der Schulpflege
- Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
- Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- Wahl von 2 Mitgliedern des Wahlbüros
- Wahl von 2 Ersatzmitgliedern des Wahlbüros
- Wahl von 3 Mitgliedern der Finanzkommission
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 58. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am 31. Juli 2009, 12.00 Uhr), einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viel wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Für die Wahl des Gemeinderates sowie des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b GPR).
Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR).
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